Markenschutz
Eine Marke – früher auch unter dem Begriff Warenzeichen bekannt – ist ein besonderes, rechtlich geschütztes Zeichen, das dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Häufig werden Marken mit einem ® (wenn die Marke amtlich registriert, das heißt, in einem zumindest nationalen Markenverzeichnis erfolgreich registriert, wurde) oder (trademark – sagt jedoch nichts über den Status einer Registrierung, lediglich über den Einsatz der Marke im Geschäftsverkehr aus) gekennzeichnet. Eine Marke, die nicht zu einem Produkt, sondern zu einem Dienst gehört, heißt Service Mark, Kennzeichen ® SM

Ursprünglich hervorgegangen ist der Begriff Marke aus dem mittelhochdeutschen Wort „marc“, das für „Grenze, Grenzland oder -linie“ steht (mehr dazu im Artikel Mark) und dem französischen Kaufmannsbegriff „marque“ entspricht, was so viel bedeutet wie „auf einer Ware angebrachtes Zeichen“.

Sprach das Reichsmarkenschutzgesetz von 1874 noch von einer „Marke“, prägte der Gesetzgeber mit dem Warenbezeichnungsgesetz im Jahre 1894 den Rechtsbegriff des Warenzeichens. Das Warenzeichengesetz von 1936 hielt an diesem Sprachgebrauch fest. Im Zuge der Markenrechtsreform Mitte der 1990er Jahre wurde das Warenzeichen wieder durch die Marke ersetzt, da seit 1968 nicht nur Waren, sondern auch Dienstleistungen unter einem geschützten Zeichen vertrieben werden können. Infolge der Erweiterung des Anwendungsbereichs wurde der Begriff des Warenzeichens sachlich zu eng. In der Literatur und im täglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Warenzeichen“ und „Marke“ häufig synonym verwendet.

Dem Markengesetz (MarkenG) zufolge versteht man unter einer Marke ein Zeichen, das dazu dient, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Herkunftsfunktion). Daher umfasst eine Marke immer ein Zeichen und eine Sammlung von Waren oder Dienstleistungen, die durch das Zeichen von gleichen oder ähnlichen Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen unterschieden werden können.

Für den Inhaber von Marken in Konsumgüterindustrie und -handel stellen diese ein Instrument des Marketings bzw. des Handelsmarketings dar.Für Produktionsunternehmen bieten (Hersteller-)Marken die Möglichkeit, die Eigenschaften der eigenen Produkte deutlicher hervorzuheben, ihnen ein Profil, das heißt, ein zu geben und sie somit von vergleichbaren Produkten anderer Anbieter abzuheben.

Für Handelsunternehmen und Verbundgruppen des Handels bieten Handelsmarken bzw. Eigenmarken die Möglichkeit, den "überall erhältlichen" Herstellermarken Alternativen an die Seite zu stellen und ihrem Sortiment, zumindest in Teilen, ein Sortimentsimage zu geben, es von vergleichbaren Sortimenten der Mitbewerber abzuheben und das eigene Unternehmen zu profilieren. Wegen der geringeren Belastung mit Werbekosten können Handelsmarken zudem im Vergleich zu Herstellermarken zu niedrigeren Verkaufspreisen angeboten werden und zu einem günstigen Preisimage beitragen.

Für Konsumenten sind Marken eine Erleichterung, sich auf dem Markt zu orientieren. Mit dem Kauf eines Hersteller- oder Handels-Markenartikels erwirbt der Konsument nicht nur einen Gebrauchs- oder Verbrauchsgegenstand, sondern ihm soll zusätzlich ein ideeller Nutzen gewährt werden, nämlich ein an die Markierung der Ware (Marke, Warenzeichen) geknüpftes Qualitätsversprechen bezüglich der Eigenschaften des Produktes und des hinter der Marke stehenden Unternehmens. Näheres dazu siehe unter Markenführung und Corporate Branding. Namentlich durch die Veröffentlichung vergleichender Warentests konnte der psychologische Nachteil der (regelmäßig weniger bekannten) Handelsmarken gegenüber den (regelmäßig bekannten) Herstellermarken („Markenartikeln“) weitgehend beseitigt werden, der in der Gleichsetzung von höherer Bekanntheit mit höherer Qualität im (Vor-)Urteil der Konsumenten liegt.

Die häufigsten Markenformen sind die Wort- und die Bildmarken. Darüber hinaus gibt es die kombinierte Wort-/Bildmarke. Diese bestehen aus einem Wort- und Bildbestandteil, die einen Gesamteindruck ergeben. Darüber hinaus sind in den letzten Jahren weitere Markenformen hinzugekommen. Insbesondere die abstrakten Farbmarken, Hörmarken, Geruchsmarken, Slogans und dreidimensionale Markenformen. Die (durch europarechtliche Vorgaben beeinflusste) Rechtsentwicklung zur Eintragungsfähigkeit und zum Schutzbereich solcher Marken im Verletzungsfall ist noch nicht abgeschlossen.

Liste einiger Markenarten laut deutschem Patent- und Markenamt:

 

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