Führen Sie schon ein unverwechselbares Firmenzeichen?
Wir helfen Ihnen ein passendes Signet zu entwerfen und zu registrieren. Wir sind der kompetente Partner für Ihr Firmenlogo und seit über 30 Jahren künstlerisch tätig.
Firmenlogo
Das Firmenlogo (Logotyp) ist Teil des visuellen Erscheinungsbildes (Corporate Design) eines Unternehmens. Ein Firmenlogo kann aus einem oder mehreren Buchstaben, einem Bild oder auch aus einer Kombination dieser Elemente bestehen. Nach anderer Meinung besteht ein Logo zwingend aus Wort- und Bildmarke, da es sich andernfalls lediglich um ein Signet oder aber um die reine Wortmarke handeln würde. Gerade aus der Kombination der beiden entsteht erst das Logo. Ein gutes Firmenlogo sollte prägnant und wiedererkennbar sein und als Identifikationsmerkmal für das gesamte Unternehmen stehen. Auch Museen oder Messen sowie Städte- und Gemeinden verwenden immer häufiger ein eigenes Corporate Design (CD), legen darin Regeln fest, wie und welche visuellen Elemente eingesetzt werden, um den Auftritt unverwechselbar zu gestalten. Daher verfügen viele Museen und Messen inzwischen auch über ein eigenes Logo. Beispiele: CeBIT, Museum of Modern Art. Neben dem Logo sind im Corporate Design auch Typographie (Schriften und die verwendeten Schriftschnitte), Hausfarben sowie die grundsätzliche Gestaltung aller Werbemittel festgelegt. Der Begriff Logo hat sich verallgemeinert und bezeichnet heute allgemein auch Symbole, die in der Semiotik (der Lehre von den Zeichen) „Firmen-Zeichen“ bzw. Signets heißen
Marke
Daneben gibt es noch die markenrechtliche Bezeichnung Marke. Im Zusammenhang mit einem Logo wird die Marke als Wort-Marke spezifiziert. Handelt es sich um eine Kombination aus Bild- und Schriftzeichen, so spricht man von einer Wort-Bild-Marke; besteht das Firmenzeichen nur aus Bildzeichen, ist es eine Bild-Marke. Ein Firmenzeichen kann rechtlich aber erst durch die Anmeldung beim Patent- und Markenamt zu einer Marke werden. Übliche Logos fallen in Deutschland nicht unter das Urheberrecht, da die Schöpfungshöhe meistens nicht erreicht ist
GestaltungsregelnÜblicherweise beauftragen Unternehmen oder Werbeagenturen ausgebildete Grafiker oder eine Designagentur mit dem Entwurf eines Firmen- Logos. Ein erfahrener Grafiker wird sich für die Logo-Gestaltung Zeit nehmen, die Firma und deren Zustand genau analysieren und folgende fünf Gebote beachten
a. Verständlichkeit
Das Logo soll die Bedeutung des Namens unterstreichen oder auf die Tätigkeit des Unternehmens hinweisen. Das kann durch ein grafisches Symbol und/oder die Auswahl einer passenden Schrift geschehen. Wird ein Firmenname und/oder ein Markenname mit einem grafischen Zeichen (Icon) kombiniert, spricht man von einer Wort-Bild-Marke.
b. Unverwechselbarkeit
Ein Logo transportiert das Unternehmens-Image. Wenn es bereits von anderen Assoziationen besetzt ist, dann wird es umso schwieriger eine eigene Identität oder ein Firmenprofil zu etablieren. Solcherart läuft man Gefahr übersehen oder verwechselt zu werden. Aus unzureichender Unverwechselbarkeit können auch rechtliche Probleme erwachsen.