von
Heraldik-Studio Dieter Kriege
dieter.krieger@heraldik-studio.de
für:
Familie-
und Gemeindewappen, Körperschaft- und Vereinswappen,
Firmenlogo
und Marken mit Schutz
Zeichnungen
auf Urkundenpapier, Wappen auf Holz, Glas und Metall,
Eintrag
in die Wappenrolle, Ritterrüstungen, Siegelringe und Ölbilder,
§ 1
Mit
der Auftragserteilung werden die Geschäftsbedingungen von Heraldik-Studio
Dieter
Krieger anerkannt. Sie sind Bestandteil des Vertrages.
§ 2
Als
Gerichtsort wird Darmstadt für beide Parteien vereinbart.
§ 3
Der
Preis beinhaltet den Neuentwurf bzw.
die Ausarbeitung eines bereits vorhandenen Wappens mit der Zusammenstellung der
Unterlagen in die „Rhein-Main Wappenrolle“ des Historischen &
Kulturellen Förderverein Schloß Alsbach e.V. oder die Wappenrolle der
Heraldischen Gesellschaft in München, „Der Wappen-Löwe“ bzw. die
Registrierung als Wort- und Bildmarke beim deutschen Patent- und Markenamt.
§ 4
Bei
Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe 50 % der Gesamtsumme fällig. Der
Restbetrag ist bei Empfang der Unterlagen (Chronik,
Druckvorlagen und Zeichnungen) ohne Abzüge fällig.
§ 5
End-Entwürfe
werden nach Vorlage durch den Auftraggeber schriftlich genehmigt und zur
Umsetzung freigegeben. Bis zu 6 Entwürfe sind im Preis enthalten, für weitere
Änderungen berechnen wir je Änderung 5
% Zuschlag vom Grundpreis.
§ 6
Die
Zusendung der Unterlagen erfolgt per Nachname.
§ 7
Der
Wappenbrief sowie die spätere Veröffentlichung des Wappens geht Ihnen nach
Ausstellung bzw. Veröffentlichung durch die Wappenrolle umgehend zu.
§ 8
Die
Anzahlung ist innerhalb 10 Tagen zur Zahlung auf das unten angegebene Konto fällig.
§ 9
Bei
Zahlungsverzug steht dem Auftragnehmer ein Rücktrittsrecht zu.
§ 10
Der
Auftraggeber hat in jedem Fall die bisher angefallenen Kosten zu tragen. Diese
betragen 50 % vom Auftragwert, für den bereits besprochenen Vorentwurf
(Urheberrecht für geistiges Eigentum von Heraldik-Studio) für die generelle
Festlegung, welche Symbole in dem Wappen aufgenommen werden sollen (Blasonierung)
soweit noch keine Zeichnung angefertigt wurde. Sind Zeichnungen bereits
angefertigt, ist der Gesamtbetrag zur Zahlung fällig.
§ 11
Der
Entwurf bzw. Teile des Entwurfes unterliegen dem Urheberrecht des Verfassers.
§ 12
Eine
Nutzung ist erst nach Zahlung des Gesamtbetrages gestattet.
§ 13
Für
Sonderanfertigungen ist eine Rückgabe ausgeschlossen. Wird vor der Auftragsausführung
der Sonderanfertigung (Zeichnungen, Wappen in Glas, Holz, Metall usw.) storniert
oder macht der Auftragnehmer von seinem Rücktrittsrecht nach § 9 gebrauch sind
30 % des Auftragwertes als entgangener Gewinn zu zahlen, soweit die Arbeiten
noch nicht begonnen haben. Sind die Arbeiten begonnen, ist der Gesamtbetrag fällig.
§ 14
Wappeneintrag:
Die Kosten für den Eintrag in die Wappenrolle sind im angegeben Preis nicht
enthalten und werden gesondert berechnet. Die Ausstellung des Wappenbriefes
erfolgt erst nach Eingang der Registrierkosten. Nach Veröffentlichung des
Wappens geht Ihnen die Schloß Post des HKF Schloß Alsbach e.V. bzw. das
Wappenbuch der heraldischen Gesellschaft, München zu. Gerichtsstand ist der
Sitz der Vereine in Darmstadt bzw. München.
Für
Wappeneinträge gelten die Geschäftsbedingungen der einzelnen Wappenrollen.
§ 15
Die Weitergabe von Wappen, Wappenteilen, Angeboten und anderen Unterlagen an Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung möglich.
Odenwaldstrasse 17
64665 Alsbach
Tel. 0177-2147014
Fax 06257-68899
Postbank Frankfurt am Main, BLZ 500 100 60, Konto 281331603