Geschäftsbedingungen

von

Heraldik-Studio Dieter Kriege

dieter.krieger@heraldik-studio.de

für:

Familie- und Gemeindewappen, Körperschaft- und Vereinswappen,

Firmenlogo und Marken mit Schutz

Zeichnungen auf Urkundenpapier, Wappen auf Holz, Glas und Metall,

Eintrag in die Wappenrolle, Ritterrüstungen, Siegelringe und Ölbilder,  

§ 1

Mit der Auftragserteilung werden die Geschäftsbedingungen von Heraldik-Studio

Dieter Krieger anerkannt. Sie sind Bestandteil des Vertrages.

 

§ 2

Als Gerichtsort wird Darmstadt für beide Parteien vereinbart.

 

§ 3

Der Preis beinhaltet den Neuentwurf  bzw. die Ausarbeitung eines bereits vorhandenen Wappens mit der Zusammenstellung der Unterlagen in die „Rhein-Main Wappenrolle“ des Historischen & Kulturellen Förderverein Schloß Alsbach e.V. oder die Wappenrolle der Heraldischen Gesellschaft in München, „Der Wappen-Löwe“ bzw. die Registrierung als Wort- und Bildmarke beim deutschen Patent- und Markenamt.

 

§ 4

Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe 50 % der Gesamtsumme fällig. Der Restbetrag ist bei Empfang der Unterlagen  (Chronik, Druckvorlagen und Zeichnungen) ohne Abzüge fällig.

 

§ 5

End-Entwürfe werden nach Vorlage durch den Auftraggeber schriftlich genehmigt und zur Umsetzung freigegeben. Bis zu 6 Entwürfe sind im Preis enthalten, für weitere Änderungen berechnen wir je Änderung  5 % Zuschlag vom Grundpreis.

 

§ 6

Die Zusendung der Unterlagen erfolgt per Nachname.

 

§ 7

Der Wappenbrief sowie die spätere Veröffentlichung des Wappens geht Ihnen nach Ausstellung bzw. Veröffentlichung durch die Wappenrolle umgehend zu.

§ 8

Die Anzahlung ist innerhalb 10 Tagen zur Zahlung auf das unten angegebene Konto fällig.

 

§ 9

Bei Zahlungsverzug steht dem Auftragnehmer ein Rücktrittsrecht zu.

 

§ 10

Der Auftraggeber hat in jedem Fall die bisher angefallenen Kosten zu tragen. Diese betragen 50 % vom Auftragwert, für den bereits besprochenen Vorentwurf (Urheberrecht für geistiges Eigentum von Heraldik-Studio) für die generelle Festlegung, welche Symbole in dem Wappen aufgenommen werden sollen (Blasonierung) soweit noch keine Zeichnung angefertigt wurde. Sind Zeichnungen bereits angefertigt, ist der Gesamtbetrag zur Zahlung fällig.

 

§ 11

Der Entwurf bzw. Teile des Entwurfes unterliegen dem Urheberrecht des Verfassers.

 

§ 12

Eine Nutzung ist erst nach Zahlung des Gesamtbetrages gestattet.

 

§ 13

Für Sonderanfertigungen ist eine Rückgabe ausgeschlossen. Wird vor der Auftragsausführung der Sonderanfertigung (Zeichnungen, Wappen in Glas, Holz, Metall usw.) storniert oder macht der Auftragnehmer von seinem Rücktrittsrecht nach § 9 gebrauch sind 30 % des Auftragwertes als entgangener Gewinn zu zahlen, soweit die Arbeiten noch nicht begonnen haben. Sind die Arbeiten begonnen, ist der Gesamtbetrag fällig.

 

§ 14

Wappeneintrag: Die Kosten für den Eintrag in die Wappenrolle sind im angegeben Preis nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Die Ausstellung des Wappenbriefes erfolgt erst nach Eingang der Registrierkosten. Nach Veröffentlichung des Wappens geht Ihnen die Schloß Post des HKF Schloß Alsbach e.V. bzw. das Wappenbuch der heraldischen Gesellschaft, München zu. Gerichtsstand ist der Sitz der Vereine in Darmstadt bzw. München.

Für Wappeneinträge gelten die Geschäftsbedingungen der einzelnen Wappenrollen.

 

§ 15

Die Weitergabe von Wappen, Wappenteilen, Angeboten und anderen Unterlagen an Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung möglich.

 

Heraldik-Studio Dieter Krieger

Odenwaldstrasse 17

64665 Alsbach

Tel. 0177-2147014

Fax 06257-68899

Postbank Frankfurt am Main, BLZ 500 100 60, Konto 281331603

www.heraldik-studio.de